Hinweis: 

 

11.04.2024 Beginn Übungsschießen 19.00 - 21.00 Uhr (immer donnerstags alle 2 Wochen )

 

Wer Interesse am Sportschießen (Kleinkaliber / Luftgewehr) hat (z.B. Fragen zu Trainingszeiten etc.), kann sich gern bei unserem 1. Sportwart weiter informieren.

 

Kontakt: Andre Nehls

       Tele: 0171 1283462

      Mail: a.nehls@t-online.de

 


Allgemein:

Sportschießen oder auch Schießsport ist international der sportliche Umgang mit

Schusswaffen oder Sportbogen (Armbrust, Bogen). Sportliches Schießen bedeutet Schießen nach bestimmten Regeln, die Waffe wird dabei – entgegen ihrem militärischen oder jagdlichen Ursprung – als Sportgerät verwendet, ähnlich wie der

Speer beim Speerwerfen oder der Degen beim Fechten.

Schießsport wird oftmals auch als Präzisionssport bezeichnet.



*Minderjährige Schützen

 

  •   Kinder ab 12.Lj. bis 14 Jahre      

              = Druckluft-,Federdruckwaffen, (LG)

              = Ausnahme sind behördlich möglich

 

    • Jugendliche ab dem 14.Lj. bis 18 J.

             =sonstige Waffen bis Kaliber 5,6 mm lfB für Munition mit Randfeuerzündung,      

                max. 200 Joule (KK)

             = Einzellader Langwaffen mit glatten Läufen,Kal.12 o. kleiner. Ausnahmen sind

                 behördlich möglich

 

     • ab dem 18. Lj.

           =keine Einschränkungen

 

 

Schriftliches Einverständnis der Eltern oder Personensorgeberechtigter muss vorliegen, oder selbst vor Ort sein.

 

 

 

Zum Mindesalter:


Das Mindestalter für die Ausübung des Schießsports mit Druckluftwaffen ist 12 Jahre, wobei es hierbei auch die Möglichkeit einer Ausnahmegenehmigung gibt (eine altersbedingte Untergrenze ist dabei nicht im Waffengesetz festgelegt). Jugendlichen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben und noch nicht 16 Jahre alt sind, ist auch das Schießen mit kleinkalibrigen Schusswaffen unter Obhut verantwortlicher und zur Kinder- und Jugendarbeit für das Schießen geeigneter Aufsichtspersonen (Inhaber einer Jugendbasislizenz bzw. lizenzierter Vereinsübungsleiter) erlaubt. Unter bestimmten Auflagen bezüglich der physischen und psychischen Entwicklung der Jugendlichen können Ausnahmen von den Altersgrenzen beantragt werden. In allen Fällen ist eine Einverständniserklärung der Personensorgeberechtigten erforderlich. Beim
Bogenschießen gibt es keine gesetzliche Alterseinschränkung.

Quelle: Wikipedia